Katja Nabo Immobilien
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
Immobilienmakler IHK
Osterheide 36
21271 Hanstedt
Kontakt
Telefon: 0172 – 678 36 46
E-Mail: info@katja-nabo.immobilien
Umsatzsteuer-ID
Gewerbeanmeldung
Bildrechte
-Alexander Schulz,
Fotograf & Video Content Producer
-Katja Nabo Immobilien
Aufsichtsbehörde
IHK Lüneburg Wolfsburg
Am Sande 1
21335 Lüneburg
Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen
Berufsbezeichnung: Immobilienmakler/ -bewerter IHK
Zuständige Kammer: IHK Lüneburg Wolfsburg 2 / 4
Verliehen in: Deutschland
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen: § 34 c GewO. Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
einsehbar unter: http://www.ihk-lueneburg.de
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
Debeka Allgemeine Versicherung AG
Harsefelder Str. 16
21680 Stade
Geltungsraum der Versicherung: Deutschland
Redaktionell verantwortlich
Osterheide 36
21271 Hanstedt
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung / Universalschlichtungsstelle
Der Immobilienverband Deutschland IVD e.V. hat mit Beteiligung des Verbraucherverbandes Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) eine Schlichtungsstelle nach Maßgabe des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) eingerichtet. Vor der Schlichtungsstelle können u. a. Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Mitgliedern des IVD in einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren beigelegt werden. Die Firma Katja Nabo Immobilien ist Mitglied im IVD und nimmt an einem Schlichtungsverfahren beim Ombudsmann Immobilien IVD/VPB – Grunderwerb und -verwaltung teil.
Die Anschrift der Schlichtungsstelle lautet: Ombudsmann Immobilien IVD/VPB – Grunderwerb und -verwaltung, Littenstraße 10, 10179 Berlin. Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle (z.B. weitere Kommunikationsdaten, Verfahrensordnung) erhalten Sie unter http://www.ombudsmann-immobilien.net.
An Schlichtungsverfahren bei anderen Schlichtungsstellen nimmt die Firma Katja Nabo Immobilien grundsätzlich
Quelle:
e-recht24.de